AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Stadttheater Schaffhausen und den Besuchern des Stadttheater Schaffhausens. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben und soweit sie diesen AGB nicht widersprechen die Abonnementsbedingungen.
1.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadttheater Schaffhausen gelten ebenfalls für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Stadttheater Schaffhausens (Hausvermietungen). Abweichende Vereinbarungen der Fremdveranstalter mit den Besuchern bedürfen der Genehmigung durch das Stadttheater Schaffhausen.
2. Vorverkauf, Bestellung, Reservierung und Kauf
2.1
Die Vorverkaufstermine werden regelmässig auf der Internetseite des Stadttheater Schaffhausens publiziert.
2.2
Der Vorverkauf findet ausschliesslich beim Stadttheater Schaffhausen und dessen Vorverkaufsstellen statt.
2.3
Das Stadttheater Schaffhausen behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für online erwerbbare Tickets.
2.4
Übersendet das Stadttheater Schaffhausen den Käufer:innen/Abonnent:innen Eintrittskarten/Abonnementausweise, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers/Abonnenten. Das Stadttheater Schaffhausen ist nicht verpflichtet, bei verzögerter Zustellung, Beschädigung, Verlust oder dergleichen Ersatz zu leisten. Für den Versand erhebt das Stadttheater Schaffhausen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.–, welche mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt wird.
2.5
Telefonische und schriftliche Kartenbestellungen (einschliesslich Anfragen per E-Mail) werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie gelten als vorläufige Reservierung, sofern sie mittels einer schriftlichen oder mündlichen Benachrichtigung durch das Stadttheater Schaffhausen bestätigt wurden, und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Die reservierten Karten sind ab Reservationsdatum 14 Tage hinterlegt und werden dann automatisch zugesendet. Wird die Karte erst 14 Tage vor Vorstellungstermin reserviert, bleibt die Reservation bis zwei Tage vor der Vorstellung bestehen. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.
2.6
Bereits erworbene Tickets können nicht rückerstattet werden, ausser die Veranstaltung wird durch das Stadttheater Schaffhausen abgesagt, verschoben oder geändert. Über die Rückabwicklung wird zeitnah informiert.
3. Vertragsabschluss bei Online-Kartenkauf / print@home und Mobileticket
3.1
Ermässigungen sowie Gutscheine können online nur eingeschränkt geltend gemacht werden. Der Ausweis der zur Vergünstigung berechtigt, muss beim Einlass unaufgefordert vorgezeigt werden.
3.2
Das Platzangebot für Online-Bestellungen beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.
Das Stadttheater Schaffhausen behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist.
3.4 print@home und Mobileticket; elektronische Zustellung; Ausdruck
3.4.1
Der Kaufvertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Stadttheater Schaffhausen kommt mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung zustande.
3.4.2
Nach Abschluss des Online-Bestellvorganges erhält der Kunde sein E-Ticket per E-Mail. Er hat die Möglichkeit, das E-Ticket entweder im PDF-Format auszudrucken (print@home) oder das Ticket auf sein Mobiltelefon herunterzuladen (Mobileticket). Nach Erhalt der elektronischen Fassung des print@home-Tickets druckt der Ticketkäufer das Ticket in unveränderter Grösse auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus oder speichert das Mobileticket auf seinem Mobiltelefon. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.
3.4.3
Das ausgedruckte print@home-Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist das print@home-Ticket solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Ticketkäufer entrichteten Entgelts.
3.4.4
Der Einlasscode auf dem Mobiltelefon muss für das Lesegerät erkennbar sein. Beschädigte Touchscreens können die Erkennung des Codes erschweren oder verunmöglichen. Kann der Code deshalb nicht eingescannt werden, behält sich das Stadttheater Schaffhausen vor, keinen Einlass zu gewähren, ohne dass der Kaufpreis rückerstattet würde. Auch kann kein Einlass erfolgen, wenn der Besucher das Mobiltelefon nicht dabei hat oder dieses das Mobileticket aus anderen Gründen nicht darzustellen vermag.
3.4.5
Jegliche Vervielfältigung, Veränderung, Nachahmung oder der Weiterverkauf derartiger physischer oder elektronischer Tickets ist ausdrücklich untersagt.
3.4.6
Online-Tickets können in der Regel bis zwei Stunden vor der Veranstaltung gebucht werden.
4. Spielplan und Anfangszeiten; Absage oder Änderungen einer Vorstellung
4.1
Das Stadttheater Schaffhausen kann auch nach Beginn des Vorverkaufs aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, eine Vorstellung absagen oder durch die Aufführung eines anderen Werks ersetzen, das Datum, die Uhrzeit oder den Ort einer Vorstellung oder die Besetzung ändern. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeiten oder des Ortes bemüht sich das Stadttheater Schaffhausen, rechtzeitig zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt das Stadttheater Schaffhausen keine Gewähr.
4.2
Wird eine Vorstellung infolge Gründen, welche das Stadttheater Schaffhausen nicht zu vertreten hat, abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (exkl. Buchungsgebühren), sofern er die Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
4.3
Bei Änderungen der Besetzung, der Anfangszeit oder des Ortes einer Vorstellung, die das Stadttheater Schaffhausen nicht zu vertreten hat, besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Jede weitergehende Haftung des Stadttheater Schaffhausens ist ausgeschlossen; insbesondere für Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt.
5. Öffnungszeiten
5.1
Die Ticketkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen des Stadttheater Schaffhausens angegebenen Zeiten geöffnet.
5.2
Die Abendkasse öffnet 45 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schliesst grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
6. Eintrittspreise
6.1
Für die Veranstaltungen des Stadttheater Schaffhausen gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne und Preiskategorien. Abweichende Eintrittspreise sind auch bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Stadttheater Schaffhausen möglich.
6.2
Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind in den Veröffentlichungen des Stadttheater Schaffhausen ersichtlich. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
6.3
Die Garderobengebühr ist im Ticketpreis bzw. im Abonnementspreis inbegriffen.
7. Gutscheine
7.1
Wertgutscheine des Stadttheater Schaffhausens sind während fünf Jahren ab Ausstellung gültig und ausschliesslich für Veranstaltungen des Stadttheater Schaffhausen einsetzbar. Hausvermietungen sind ausgenommen. Die Wertgutscheine können sowohl bei persönlichen, telefonischen als auch online-Buchungen eingelöst werden.
Für die Einlösung der älteren Wertgutscheine ist die physische Abgabe des Original-Gutscheines zwingend. Der Restwert der Gutscheine wird nicht ausbezahlt und kann für eine weitere Vorstellung des Stadttheaters eingelöst werden.
7.2
Die Gutscheine Theater & Genuss können nur an der Kasse des Stadttheaters sowie den Vorverkaufsstellen erworben und eingelöst werden. Sie sind während fünf Jahren ab Ausstellung gültig und ausschliesslich für Veranstaltungen des Stadttheater Schaffhausen einsetzbar. Hausvermietungen sind ausgenommen.
7.3
Verlorene Geschenk-Karten oder Gutscheine werden nicht ersetzt.
8. Ermässigungen
8.1
Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.
8.2
Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren und Zuschläge gem. Ziff. 6.1.
8.3
Ermässigungen können vom Stadttheater Schaffhausen jederzeit geändert werden. Das Stadttheater Schaffhausen ist ausserdem berechtigt, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen und Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen.
8.4
Die Ermässigungen sind den Veröffentlichungen des Stadttheater Schaffhausen zu entnehmen. Bitte beachten Sie Regelungen bei den verschiedenen Ermässigungen betreffend der Anzahl Tickets, die pro Person bezogen werden können.
9. Rückgabe von Eintrittskarten
9.1
Verkaufte Eintrittskarten werden weder rückerstattet noch umgetauscht. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. Dies gilt auch im Falle eines nachträglichen Einlasses gemäss Ziff. 12.3. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.2
Im Übrigen gilt Ziff. 4.
10. Verlust von Eintrittskarten
10.1
Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung des Tickets bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken. Bei Verlust oder zu Unleserlichkeit führender Beschädigung einer Eintrittskarte stellt das Stadttheater Schaffhausen nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Das Stadttheater Schaffhausen ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten, Abonnementsausweisen u.Ä. eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
10.2
Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Stadttheater Schaffhausen prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig besitzt.
11. Datenschutz
11.1
Die Bearbeitung Ihrer Daten und die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte werden in der Datenschutzerklärung des Stadttheater Schaffhausens vom 21.10.2024 geregelt. Diese bildet integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website.
12. Einlass zu den Aufführungen
12.1
Das Foyer ist in der Regel 45 Minuten vor Aufführungsbeginn geöffnet.
12.2
Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. Abonnementsausweis sowie auf Verlangen bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Die Gültigkeit der Tickets wird teilweise mit elektronischen Lesegeräten überprüft.
12.3
Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass mehr. Lässt es sich mit dem Sicherheitsdispositiv sowie den Interessen der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der Abendspielleitung und dem Tourneemanagement festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonales bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
13. Garderobe
13.1
Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen und sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
13.2
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne weitere Prüfung der Berechtigung an den Besitzer ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
13.3
Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke behält sich das Stadttheater Schaffhausen das Recht vor eine Gebühr von CHF 10.- zu erheben. Diese Gebühr kann zurückerstattet werden, sofern die verlorene Garderobenmarke wiedergefunden wird.
13.4
Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Stadttheater Schaffhausen für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Das Stadttheater Schaffhausen haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf Gefahr des Besuchers.
14. Fundsachen
14.1
Gegenstände jeder Art, die in Räumen des Stadttheater Schaffhausen gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich zu melden.
14.2
Die Gegenstände werden bis zum Ende der laufenden Spielzeit an der Ticketkasse des Stadttheater Schaffhausen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundgegenstände entsorgt. Ausnahmen sind Wertsachen wie Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und elektronische Geräte. Diese werden zum Ende der Spielzeit an das städtische Fundbüro abgegeben.
15. Hausrecht
15.1
Das Stadttheater Schaffhausen übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Das Stadttheater Schaffhausen ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonstwie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäfts- oder Abonnementsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
15.2
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Stadttheater Schaffhausen den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
15.3
Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
15.4
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
15.5
Sitzerhöhungen sind im Zuschauerraum nicht gestattet.
15.6
Das Rauchen ist im Stadttheater Schaffhausen nicht gestattet.
15.7
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
16. Bild- und/oder Tonaufnahmen
16.1
Alle Arten von Bild- und/oder Tonaufnahmen sind aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können insbesondere Schadenersatzansprüche auslösen.
16.2
Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Der Besucher kann vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Stadttheater Schaffhausen eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen.
16.3
Das Stadttheater Schaffhausen nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild- und/oder Tonträger auf. Zu diesem Zweck behält es sich vor, den Bestuhlungsplan zu ändern (vgl. Ziff. 3.3).
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
17. Haftung
17.1
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Stadttheater Schaffhausen erleidet, haftet das Stadttheater Schaffhausen nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen. Das Stadttheater Schaffhausen haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
18. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
18.1
Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen.
19. Änderungen der AGB
19.1
Das Stadttheater Schaffhausen behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern.
20. Inkrafttreten
20.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1.10.2014 in Kraft und ersetzten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.
21. Schlussklausel
21.1
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stadttheater Schaffhausen
Stand 30.10.2024